Karteibuchführung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine durch Einführung der EDV-gestützten Buchführung heute überaltete und weitgehend überholte Form der Durchschreibebuchführung, bei der die Sachkonten (Hauptbuch) aus einer Kontenkartei in Papierform bestand. Die Kontenblätter wurden mithilfe von Leitkarten, die unter Anlehnung an den Kontenplan entwickelt wurden, so eingeordnet, dass sie mühelos zur Buchung ausgewählt werden konnten.
Buchung zumeist in der Weise, dass auf einen eingespannten Journalbogen mit aufliegendem Blaubogen (Blaupapier zum Durchpausen) die zur Buchung gehörenden Kontenblätter aufgelegt wurden. Urschrift auf das Kontenblatt, Durchschrift in den Journalbogen (selten umgekehrt).
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