Mehrarbeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der alten Arbeitszeitordnung für Arbeit, die über die frühere gesetzliche Normalarbeitszeit von 48 Wochenstunden hinausging. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die AZO abgelöst hat, enthält zu Mehrarbeit nichts mehr. Dagegen handelt es sich bei Überstunden um über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit, welche die gesetzlich zulässige Arbeitszeit nach dem ArbZG nicht überschreitet (Arbeitszeit). Überstunden und Mehrarbeit werden aber häufig synonym verwendet. Nach § 124 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen. Werdende und stillende Mütter dürfen nach § 8 MuSchG nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden, die dort näher definiert ist.
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