Partnerschaftsregister
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Öffentliches bei dem Amtsgericht geführtes Register, in das die Partnerschaftsgesellschaften (PartG) eingetragen werden, seit 1.1.2007 elektronisch geführt. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Einrichtung und das Führen des Partnerschaftsregisters vom 16.6.1995 (BGBl. I 808) m.spät.Änd. Das Partnerschaftsregister entspricht dem Handelsregister für Handelsgesellschaften und dem Genossenschaftsregister für Genossenschaften, die beide ebenfalls seit dem 1.1.2007 elektronisch geführt werden.
Vgl. auch bei Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
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