sonstige bebaute Grundstücke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundstücksart im Sinn des Bewertungsgesetzes.
1. Begriff: Alle Grundstücke, die nicht Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischtgenutztes Grundstück, Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus sind, z.B. Altersheime, Kinderheime, Gebäude für sportliche Zwecke.
2. Einheitswert: Ermittlung nach dem Sachwertverfahren (Sachwert).
3. Bedarfswert: Ermittlung nach den normalen Regeln für bebaute Grundstücke.
Vgl. auch Grundstücksbewertung.
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