Direkt zum Inhalt

Sozialdaten

(weitergeleitet von Sozialgeheimnis)
Definition: Was ist "Sozialdaten"?

Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse (personenbezogene Daten), die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gesammelt und gespeichert werden.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse (personenbezogene Daten), die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern (Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, Versorgungsbehörden) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gesammelt und gespeichert werden.

    Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) und dürfen nur unter den Voraussetzungen der §§ 67 ff. SGB X geoffenbart werden. Danach ist eine Offenbarung personenbezogener Daten außer im Fall der schriftlichen Einwilligung des Betroffenen im jeweils genau im Einzelnen bestimmten Umfang nur möglich: im Rahmen der Amtshilfe, der Durchführung des Arbeitsschutzes, der Erfüllung bes. gesetzlicher Mitteilungspflichten, des Schutzes der inneren und äußeren Sicherheit, der Durchführung eines Strafverfahrens, der Verletzung der Unterhaltspflicht und des Versorgungsausgleichs sowie der Forschung und Planung. Gegenüber Personen oder Stellen außerhalb des Bundesgebietes dürfen personenbezogene Daten nicht geoffenbart werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. Personen und Stellen, denen personenbezogene Daten, Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse geoffenbart worden sind, dürfen diese nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie geoffenbart worden sind; im Übrigen sind die Daten geheim zu halten (§ 78 SGB X).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Sozialdaten"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Sozialdaten Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sozialdaten-43341 node43341 Sozialdaten node31113 Arbeitsschutz node43341->node31113 node29226 Amtshilfe node43341->node29226 node46222 personenbezogene Daten node43341->node46222 node28043 Datenschutz node29289 Datenschutzbeauftragter node29289->node46222 node54219 Datengeheimnis node54219->node46222 node33229 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) node46490 Steuerstraftat node35811 EU-Amtshilfe-Richtlinie node46401 Sorgfaltspflicht node46401->node31113 node29095 Arbeitszeit node28071 Arbeitsrecht node30387 Arbeitsvertrag node30387->node31113 node31113->node29095 node31113->node28071 node29226->node33229 node29226->node46490 node29226->node35811 node46222->node28043 node45303 Sozialgeheimnis node45303->node43341
    Mindmap Sozialdaten Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sozialdaten-43341 node43341 Sozialdaten node31113 Arbeitsschutz node43341->node31113 node29226 Amtshilfe node43341->node29226 node46222 personenbezogene Daten node43341->node46222 node45303 Sozialgeheimnis node45303->node43341

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete