Produktpiraterie
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1. Begriff: gezielte Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten durch unerlaubtes Nachahmen und Kopieren von Waren.
2. Merkmale: Erfasst heute alle Schutzgegenstände und alle Warenbereiche bis hin zu den Massenartikeln des täglichen Gebrauchs. Durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7.3.1990 (BGBl. I 422) sind die straf-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Mittel zur Durchsetzung bestehender Schutzrechte verbessert worden, bes. durch Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten, durch Erweiterung der Vernichtungs- und Einziehungsmöglichkeiten und Schaffung eines bes. Auskunftsanspruchs zur Aufklärung der Quellen und Vertriebswege schutzrechtsverletzender Waren sowie die Erweiterung der Möglichkeit der Grenzbeschlagnahme durch den Zoll bei offensichtlich schutzrechtsverletzenden Waren.
Vgl. auch Markenpiraterie.