personelle Verflechtungen
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1. Personelle Verflechtungen: Es bestehen drei Varianten:
(1) im Konzern: Vorstandsmitglieder der Konzernspitze als Aufsichtsräte oder Vorstände in der Untergesellschaft;
(2) im Konzern: Aufsichtsratsmitglieder der Konzernspitze im Aufsichtsrat der Untergesellschaft;
(3) Vorstandmitglieder eines Unternehmens als Aufsichtsratmitglieder eines anderen Unternehmens.
Verboten: Aufsichtsratsmitglieder der Konzernspitze im Vorstand der Untergesellschaft. Keine Aufsichtsratsmitgliedschaft entgegen dem Organisationsgefälle (§ 100 II 1 AktG).
Ziel: Durchsetzung und Absicherung der einheitlichen Leitung, bes. im faktischen Konzern.
2. Personelle Verflechtungen als unternehmenspolitisches Instrument des Vorstandes: Wechselseitige Kooptation von Managern anderer Unternehmen in den eigenen Aufsichtsrat.
Ziel: Beratung, Repräsentation und bes. Umweltstabilisierung (Reduktion von Umweltungewissheit).
3. Kritik: a) Wettbewerbspolitik: In der Wettbewerbstheorie und -politik gelten personelle Verflechtungen als potenzielle wettbewerbsbeschränkende Konzentrationsfaktoren wegen evtl. Förderung von oligopolistischen Preisabsprachen, Reziprok-Käufen, Marktabgrenzungen etc.
b) Gesellschaftspolitik: Gesellschaftspolitisch fragwürdig als herrschaftsgarantierendes Netzwerk von Machteliten, die von wenigen Schaltzentralen aus wesentliche Teile der Wirtschaft und Gesellschaft kontrollieren können.