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Sozialbudget

Definition: Was ist "Sozialbudget"?

Zusammenfassung finanzieller Kennziffern zu den Sozialleistungen zur Erstellung eines zeitpunkt- und verlaufsbezogenen Gesamtbildes der sozialen Sicherung, bei dem Höhe, Struktur und Entwicklung der Kosten des Systems erkennbar werden. Damit sollen Entscheidungen über die Finanzierung und Verteilung von Sozialleistungen besser vorbereitet werden können.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    1. Begriff: Zusammenfassung finanzieller Kennziffern zu den Sozialleistungen zur Erstellung eines zeitpunkt- und verlaufsbezogenen Gesamtbildes der sozialen Sicherung, bei dem Höhe, Struktur, Entwicklung und Finanzierung der Kosten des Systems erkennbar werden. Damit sollen Entscheidungen über die Finanzierung und Verteilung von Sozialleistungen besser vorbereitet werden können. Die Aufstellung des Sozialbudgets hat keine bindende Wirkung; Aufgaben und Ziele sind also Information, Entscheidungshilfe und Erfolgskontrolle für die Sozialpolitik. Trotz kritischer Positionen zur Aussagekraft des Sozialbudgets zeichnen sich bis heute keine Erfolg versprechenden Alternativkonzeptionen ab. Zur These von der Einheit des Sozialbudgets vgl. Generationenvertrag.

    2. Die Funktionen, nach denen das Sozialbudget gegliedert wird, beziehen sich auf die Bereiche Familie, Gesundheit, Beschäftigung, Alter und Hinterbliebene, Wohnen, Sparförderung und allg. Lebenshilfen sowie auf die Folgen politischer Ereignisse. Dabei bildet jede der genannten Gruppierungen eine Gesamtheit aus Funktionenbündeln, z.B. umfasst die Gruppe "Familie" die Funktionen "Kinder, Ehegatten, Mutterschaft". Sie sind Bezugspunkte für die Zuordnung von Leistungen infolge des Vorhandenseins von Kindern, von Leistungen bei Mutterschaft und von Maßnahmen und Zuschüssen zur Jugendhilfe.

    3. Bei der Gliederung nach sozialpolitischen Institutionen wird abgestellt auf Träger von unter einem Gesetz zusammengefassten Leistungen, die in Form von Selbstverwaltungskörperschaften, als Teile der öffentlichen Verwaltung oder der inneren Verwaltung oder als Gruppe von in sich ähnlichen Einrichtungen oder Tätigkeiten fungieren. Die Institutionen gelten als die Grundeinheit des Sozialbudgets. Aus ihren Rechnungsabschlüssen und Statistiken stammen die Daten, die in Teilquantitäten zerlegt die Leistungen der Institutionen in ihren unterschiedlichen Formen sichtbar machen. An den Tätigkeitsbereichen der Institutionen orientieren sich sozialplanerische und gesetzgeberische Maßnahmen. Die Institutionen sind als ausführende Instanzen Träger sozialpolitischer Aktivitäten.

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