Quellenabzugsverfahren
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Erhebungsverfahren, wonach die Erhebung der Steuern am Orte und zur Zeit des Entstehens der steuerpflichtigen Vergütung (an der "Quelle") erfolgt; angewendet z.B. bei der Gehaltszahlung (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) und der Auszahlung von Dividenden und Zinsen (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer). Die Besteuerung von Kapitalerträgen erfolgt seit 2009 durch ein Quellenabzugsverfahren. Kapitalerträge werden dabei einmalig (daher abgeltend) mit 25 Prozent besteuert. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, so kann dieser auf Antrag auch auf die Kapitalerträge angewendet werden (Günstigerprüfung §32d VI EStG) Das Quellenabzugsverfahren sichert das Steueraufkommen, da die Steuer (z.B. beim Lohn) abgezogen und gar nicht erst ausgezahlt wird.
Vgl. auch Abzugsteuern.