Passivierungspflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gebot, grundsätzlich alle Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten in der Jahresbilanz zu passivieren (§ 246 HGB); bez. Ausnahmen vgl. Passivierungswahlrecht.
Bei Kapitalgesellschaften besteht außerdem die Pflicht, das gezeichnete Kapital zum Nennwert anzusetzen.
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