Speicherbuchführung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
spezielle Form der EDV-Buchführung (Buchführung), bei der die Buchungen auf maschinell lesbaren Datenträgern (früher insbesondere Magnetbänder, Magnetplattenspeicher oder auch im Mikrofilmverfahren, in der Folge dann Disketten, CDs, USB-Sticks u.Ä.) gespeichert werden, ohne dass Ausdrucke der Geschäftsvorfälle und ihrer Buchungen in zeitlicher und kontenmäßiger Ordnung vorliegen. Die Speicherbuchführung entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), wenn die Buchungen auf den Beleg zurückverfolgbar und in der für den jeweiligen Zweck (Grundbuch oder Konto) erforderlichen Form jederzeit in angemessener Frist innerhalb der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar gemacht werden können (§ 239 IV HGB).
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eingehend
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