Senioritätsentlohnung
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1. Begriff: eine für den Unternehmer kostengünstigere Alternative zur Zahlung von Effizienzlöhnen (vgl. Arbeitsmarkttheorien). Der Arbeitnehmer erhält zu Beginn seiner Betriebszugehörigkeit einen Lohnsatz unterhalb seines Wertgrenzproduktes; mit zunehmender Dauer nimmt der Lohnsatz jedoch stärker zu als das Wertgrenzprodukt und übersteigt es schließlich für den Zeitraum bis zum Ende des Erwerbsprozesses. Auf das gesamte Erwerbsleben bezogen gleichen sich Einkommen und Produktivität aus, d.h., dass sich die auf den Einstellungszeitpunkt abdiskontierten und über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufsummierten Lohnsätze und Produktivitäten exakt entsprechen (vgl. Abbildung „Senioritätsentlohnung - Alters-Einkommens-Profil und Wertgrenzproduktivität “). Diese Art der Entlohnung war u.a. im öffentlichen Dienst zahlreicher Länder lange Zeit von erheblicher Bedeutung.
2. Folgen: Der Gegenwartswert aller Lohnzahlungen kann durchaus dem markträumenden Niveau entsprechen. Aufgrund dieser speziellen Konstruktion der Entlohnung im Zeitverlauf ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Anreiz, seine Leistungsintensität mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht absinken zu lassen bzw. seine Fluktuationsneigung einzuschränken. Er würde im Fall seines Ausscheidens vor Erreichen der Altersgrenze zu jedem Zeitpunkt dem Unternehmer einen Teil des bereits erworbenen, aber noch nicht ausgezahlten Einkommensanspruchs schenken. Hier erfährt das Senioritätsprinzip seine rationale Begründung auf der Arbeitsangebotsseite: Mit zunehmender Betriebszugehörigkeitsdauer steigt der bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen in Kauf zu nehmende Einkommensverlust, da der Arbeitnehmer in dem neuen Beschäftigungsverhältnis wiederum nur den niedrigeren Einstiegslohn erhält. Dies sichert die Leistungsabgabe, erhöht die Betriebstreue und verringert die Kündigungswahrscheinlichkeit der Arbeitnehmer. Probleme können auf beiden Seiten entstehen: Der Arbeitnehmer kann versuchen, seine Leistungsintensität einzuschränken (shirking), oder der Unternehmer kann Entlassungen vornehmen, um die Realisierung erworbener Einkommensansprüche des Arbeitnehmers zu verhindern. Mit der Wahrscheinlichkeit ihres Aufdeckens und resultierender Reputationsverluste mit entsprechenden Konsequenzen sinkt jedoch die Gefahr dieses opportunistischen Verhaltens.