Regelleistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mindestleistungen der Sozialversicherung, die vom Gesetz für alle Versicherungsträger zwingend vorgeschrieben sind.
Änderung von Höhe oder Umfang der Regelleistungen durch Satzungen der Versicherungsträger können nicht zuungunsten der Anspruchsberechtigten vorgenommen werden.
Wegen Änderung der Leistungen zugunsten der Anspruchsberechtigten vgl. auch Mehrleistungen.
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