Warenprobe
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Marketing: kleine Menge einer Ware, die möglichen Käufern kostenlos zu bestimmungsgemäßem Gebrauch gegeben werden. Warenproben sind häufig eingesetzte Werbemittel beim Absatz z.B. von Wein, Sekt, Spirituosen, Parfümeriewaren sowie bei der Einführung neuer Produkte (Marken).
Vgl. auch Warenmuster.
2. Wettbewerbsrecht: vgl. Kundenfang.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.