Subventionswert
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monetärer Wert einer Subvention, üblicherweise als Prozentsatz des Subventionsbetrags vom betrieblichen Aufwand (z.B. Investitionsaufwand oder Personalkosten), der als Bemessungsgrundlage dient, berechnet. Der Subventionswert ist im Fall direkter Finanzhilfen (z.B. Investitionszulagen oder Investitionszuschüsse) relativ einfach zu ermitteln. Er liegt allerdings niedriger als der Subventionssatz (Fördersatz), wenn die Subvention zu versteuern ist. Bei steuerlichen Vergünstigungen (Sonderabschreibungen) kann der tatsächliche Subventionswert nur ex post berechnet werden. Im Fall einer Zinsbeihilfe ist der Subventionswert aus der Differenz zwischen effektiv gezahlten Zinsen und kalkulatorischen Vergleichszinsen (marktübliche Zinssätze) abzuleiten, wobei die „ersparten” Zahlungen auf einen Barwert abdiskontiert werden müssen.