Wertpapierpensionsgeschäfte
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Effektenpensionierung. Laut § 340b HGB sind Pensionsgeschäfte Verträge, durch die ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstitutes (Pensionsgeber) ihm gehörende Vermögensgegenstände einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden (Pensionsnehmer) gegen Zahlung eines Betrages überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die Vermögensgegenstände per Termin zu einem höheren Rücknahmepreis vom Verkäufer zurückgekauft werden. Im Fall von Wertpapierpensionsgeschäften handelt es sich bei den Vermögensgegenständen um Wertpapiere, die die Anforderungen an ein Pensionsgeschäft erfüllen. Wertpapierpensionsgeschäfte unter Banken dienen der Steuerung der Liquidität und lassen den Preis des Aktivums weitgehend unberührt. Wertpapierpensionsgeschäfte bilden gleichzeitig das Hauptinstrument der Europäischen Zentralbank - Europäisches System der Zentralbanken (ESZB), Geldpolitik - bei der Liquiditätsversorgung des Systems der monetären Finanzinstitute (MFI).