Wechselrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die Bestimmungen des Wechselgesetzes (WG) sowie die einschlägigen ergänzenden Bestimmungen des BGB und die Vorschriften über den Wechselprozess (§§ 602 ff. ZPO). Durch die auf der Genfer Wechselrechtskonferenz von 1930 getroffenen Vereinbarungen vom 7.6.1930 ist das Wechselrecht international vereinheitlicht worden. Die meisten beteiligten Staaten haben die drei Abkommen unterzeichnet und auch ratifiziert. Von den Ländern der EU gehören mit Ausnahme Großbritanniens alle Länder dem Genfer Wechselrechtsabkommen an.
Vgl. auch Wechsel.
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