Zusatzkapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch einbehaltene Gewinne (Selbstfinanzierung) geschaffenes, in Form von Gewinnrücklagen zusätzlich zum Grund- bzw. Stammkapital ausgewiesenes Kapital in Kapitalgesellschaften. Zusatzkapital muss nicht durch Dividenden bedient werden. Hohes Zusatzkapital führt über erhöhte Kreditwürdigkeit zu einem größeren Kreditspielraum sowie wegen steigender Kurse zu einer geringeren Dividendenrendite der Aktionäre.
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