Swapgeschäfte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Geschäfte, in denen das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) (meist vertreten durch eine nationale Notenbank) von den Kreditinstituten Devisen per Kasse kauft (verkauft) und gleichzeitig per Termin verkauft (kauft). Das ESZB betreibt Devisenswapgeschäfte aufgrund der Tatsache, dass seine Geschäftspartner auf Devisenkassa- und -terminmärkten identisch sind, in einer Weise, dass sie faktisch Devisenpensionsgeschäften entsprechen. Bei einem Ankauf von Devisen im Rahmen eines Swapgeschäftes stellt das ESZB dem Bankensystem für die Laufzeit des Geschäfts Zentralbankgeld zur Verfügung. Die seit 1979 bei Bedarf von der Bundesbank abgeschlossenen Devisenswapgeschäfte, die ausschließlich auf US-Dollar lautet, dienen im Gegensatz zum anfänglichen Vorgehen nur der Feinsteuerung des Geldmarkts. Zu diesem Zweck können sie auch heute vom ESZB eingesetzt werden.