Zielbeziehungen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Vertikale Zielbeziehungen: Beziehung von Zielen mit Mittelcharakter. Vgl. auch Zwischenziel.
Beispiel: Das Ziel Abbau von Subventionen kann Mittel sein für Steigerung des Wirtschaftswachstums.
2. Horizontale Zielbeziehungen: a) Logische Zielbeziehungen:
(1) Zielidentität: Verschiedene Ziele, die sich bei genauer Analyse inhaltlich nicht voneinander unterscheiden, z.B. Geldwertstabilität und Inflationsbekämpfung.
(2) Zielantinomie (Zielunvereinbarkeit): Die Verfolgung eines Ziels negiert die Erreichung eines oder mehrerer anderer Ziele, z.B. Autarkie und Wahrnehmung der Vorteile aus internationaler Arbeitsteilung.
Voraussetzung für die gleichzeitige Verfolgung mehrerer wirtschaftspolitischer Ziele ist die logische Vereinbarkeit der Ziele.
b) Formale Zielbeziehungen: Beziehungen, die entstehen, wenn Instrumente zur Erreichung eines Ziels eingesetzt werden und sich daraus Nebenwirkungen ergeben, die die Erreichung anderer Ziele beeinflussen.
Formen:
(1) Zielkomplementarität: Die Nebenwirkungen begünstigen die Erreichung anderer Ziele.
(2) Zielneutralität: Die Nebenwirkungen lassen die Verfolgung anderer Ziele unberührt.
(3) Zielkonflikt: Die Nebenwirkungen beeinträchtigen die Verfolgung anderer Ziele; sie erschweren wirtschaftspolitische Entscheidungen, weil sie Abwägungsprobleme aufwerfen und einen Kompromiss erfordern.