Zentralverwaltungswirtschaft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Zentralplanwirtschaft. 1. Begriff: Wirtschaftsordnung, in der die innerhalb einer Gesellschaft ablaufenden Wirtschaftsprozesse von einer staatlichen Zentralinstanz geplant und koordiniert werden. Im Idealfall ist nur ein Planträger vorhanden.
Gegensatz: Marktwirtschaft, Verkehrswirtschaft.
2. Formen: a) Nach den Konsumentenfreiheiten (Eucken):
(1) Total zentralgeleitete Wirtschaft: Die Konsumenten erhalten ein von der Zentralinstanz individuell eindeutig determiniertes Konsumgutbündel;
(2) zentralgeleitete Wirtschaft mit freiem Konsumguttausch: Die Konsumenten können untereinander die ihnen jeweils zugeteilten Güter nach eigenen Präferenzen austauschen;
(3) zentralgeleitete Wirtschaft mit freier Konsumgutwahl: Die Konsumenten erhalten Berechtigungsscheine bzw. Geldzeichen, mit denen sie nach eigenen Präferenzen staatlich bereitgestellte Konsumgüter auswählen können.
b) Nach Eigentumsform:
(1) Zentralverwaltungswirtschaft mit Privateigentum (Kriegswirtschaft);
(2) Zentralverwaltungswirtschaft mit Gesellschaftseigentum (Rätedemokratie);
(3) Zentralverwaltungswirtschaften mit Staatseigentum (staatssozialistische Zentralplanwirtschaften).
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Zentralverwaltungswirtschaft
- Allokation
- Gerechtigkeit
- Koordination
- Kriegswirtschaft
- Marktordnung
- Neoliberalismus
- Planwirtschaft
- Schwarzhandel
- systembezogener Tatbestand
- systemindifferenter Tatbestand
- Transformationsländer
- Verkehrswirtschaft
- Wirtschaftsordnung
- Wirtschaftssystem
- Wirtschaftsverfassung
- zentralgeleitete Wirtschaft
- Zentralplanwirtschaft