EU-Wasserrahmenrichtlinie
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1. Begriff: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) dient der Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Sie sollte zur Verbesserung des Zustands der Gewässer und zur grundsätzlichen Harmonisierung des Gewässerschutzes beitragen.
2. Ziele: Zu den übergeordneten Zielen der Studie zählen (vgl. Art. 1 EU-WRRL):
a) Der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers. Eingeschlossen werden darin auch direkt vom Wasser abhängige Landökosysteme.
b) Die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen soll gefördert werden.
c) Das Einleiten und Freisetzen prioritär gefährlicher Stoffe soll beendet werden. Außerdem sollen prioritäre Stoffe schrittweise reduziert werden.
d) Die Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers.
e) Die Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren sollen gemindert werden.
3. Festlegungen: Durch die Richtlinie wurden u.a. folgende Festlegungen beschlossen: Die Gewässerbewirtschaftung soll nach Flusseinzugsgebieten organisiert werden. Die Gewässerschutzziele sollen stärker auf die Ökologie ausgerichtet werden. Weitere Festlegungen sind die kombinierte Anwendung von Emissions- und Immissionsprinzip (Emission), die Deckung der internen und externen Kosten wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und Beteiligung der Öffentlichkeit.