Aufräumungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff aus der (verbundenen Wohn‑)Gebäudeversicherung. Neben dem eigentlichen Schaden entstehen Kosten am Schadenort, wenn Schutt und nicht mehr verwertbare Reste aufgeräumt und entsorgt werden müssen. Diese Kosten werden meistens in der verbundenen Wohngebäudeversicherung zu einem bestimmten Anteil bis zu maximal 100 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.
2. Probleme: Bei kontaminiertem Brandschutt entstehen hohe Entsorgungskosten. Aufräumungskosten unterliegen aufgrund des steigenden Umweltbewusstseins einem hohen Änderungsrisiko.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Aufräumungskosten
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