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Drei-Stufen-Test

Definition: Was ist "Drei-Stufen-Test"?

Genehmigungsverfahren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für neue, veränderte und bestehende Telemedienangebote (Telemedien) sowie ausschließlich im Internet veröffentlichter Hörfunkprogramme.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genehmigungsverfahren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für neue, veränderte und bestehende Telemedienangebote (Telemedien) sowie ausschließlich im Internet veröffentlichter Hörfunkprogramme. Nach § 11 f. Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist einheitlich zu prüfen, ob ein Angebot vom Rundfunkauftrag umfasst ist. Hierfür sind Aussagen darüber zu treffen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht (Stufe 1), in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird (Stufe 2) und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist (Stufe 3). Über die drei Stufen hinaus sind Quantität und Qualität der vorhandenen frei zugänglichen Angebote sowie die marktlichen Auswirkungen des geplanten Angebots zu berücksichtigen. Zusätzlich ist die meinungsbildende Funktion angesichts bereits vorhandener vergleichbarer Angebote zu beachten. Zuletzt ist der voraussichtliche Zeitraum, in dem das Angebot stattfinden soll, darzulegen.

    Der Gang des Verfahrens umfasst fünf Schritte: 1. Vorprüfung, ob ein neues oder ver­ändertes Telemedium vorliegt.
    2. Vorlegung eines Telemedienkonzeptes durch den Inten­danten.
    3. Veröffentlichung des Vorhabens im Internet und Gelegenheit zur Stellung­nahme. Anfertigung eines externen Gut­ach­tens zur marktlichen Auswirkung.
    4. Entscheidung des Aufsichtsgremiums (feder­führender Rundfunkrat, Fernsehrat oder Hörfunkrat), Begründung und Bekanntmachung.
    5. Prüfung durch Rechtsaufsicht und Veröffentlichung der Beschreibung des Angebots in den amtlichen Verkündungs­blättern der betroffenen Länder.

    Grund für die Einführung des Verfahrens war ein Beihilfekompromiss der EU-Kom­mis­sion mit Deutschland. Der Drei-Stufen-Test vereint die Anforderungen der Kommission an eine klare und präzise Festschreibung des Rundfunkauftrages im Gesetz (Art. 86 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV)), mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die Regelung des Rundfunkauftrags allgemein und offen zu halten (Art. 5 Grundgesetz).

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