Beleihungsrisiko
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Beleihungsrisiko einer Immobilie stellt das mit dem Objekt verbundene Gesamtrisiko dar, das im Wesentlichen die Beurteilungskriterien (1) Drittverwendungsfähigkeit, (2) Nutzbarkeit durch Dritte, (3) Vermietbarkeit und (4) Marktgängigkeit beinhaltet. Dieses Beleihungsrisiko sollte in einem Immobiliengutachten gewürdigt und beurteilt und anschließend in ein Objektraster übertragen werden. Bei einzelnen Eigentumswohnungen muss dabei selbstverständlich auch die Gesamtwohnanlage gesehen werden, insbesondere dann, wenn mehrere Einheiten finanziert werden.
Vgl. auch Beleihungsauslauf.
Bücher
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Beleihungsrisiko
ausgehend