Besichtigungsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermieter haben nur in wichtigen Ausnahmefällen ein Besichtigungsrecht. So darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wenn etwas renoviert, repariert oder modernisiert werden soll. Hat der Mieter gekündigt, darf der Vermieter die Räumlichkeiten neuen Miet- oder Kaufinteressenten zeigen. Allerdings muss jede Wohnungsbesichtigung angemeldet werden, außerdem hat der Vermieter auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Vertragsklauseln mit uneingeschränktem Besichtigungsrecht sind unwirksam.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Besichtigungsrecht
ausgehend