Fördergrundsätze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fördermittel aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung erhalten Haushalte (auch Lebensgemeinschaften) mit mind. einer volljährigen Person und einem Kind oder mit mind. einer/ einem schwerbehinderten (50 Prozent) Haushaltsangehörigen, die innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Im Rahmen der Förderung werden Kinder berücksichtigt, die längerfristig zum Haushalt gehören, nämlich (1) Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
(2) Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen
(3) Kinder, deren Geburt bei Antragstellung innerhalb der nächsten sechs Monate erwartet wird.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Fördergrundsätze
ausgehend