Wechselkosten
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Etwa drei Monate vor Ablauf einer Sollzinsbindung legt das finanzierende Institut dem Kreditkunden ein Prolongationsangebot (Prolongation) vor. Die genauen Regularien sind inzwischen im Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) festgelegt. Der Kunde hat damit die Möglichkeit, in einem angemessenen Zeitraum dieses Verlängerungsangebot zu prüfen und sich Vergleichsangebote einzuholen. Die einfachste und bequemste Variante ist, mit einem Konkurrenzangebot bei seiner Hausbank eine individuelle Kondition auszuhandeln. Beim Konditionsvergleich müssen mögliche Wechselkosten berücksichtigt werden. Die Abtretung der Grundschuld an einen anderen Kreditgeber kostet etwa 0,3 Prozent der Restschuld. Ggf. lässt sich sogar darüber verhandeln, ob der neue Kreditgeber bereit ist, diese Kosten zu tragen. Neue Kosten für die Wertermittlung der Immobilie sollten nicht akzeptiert werden und sind ohnehin nur zulässig, wenn der Kreditnehmer hierzu einen schriftlichen Auftrag erteilt.