Jagd- und Fischereisteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
örtliche Steuer (Gemeindesteuern). Sie wird auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den Pachtpreis erhoben, den der Pächter zahlen muss; bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder und die jeweiligen kommunalen Satzungen. Die Steuer wird jedoch in der Regel von den Kreisen erhoben, denen auch die Ertragshoheit zusteht.
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