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Ergebnisse: 1 - 59 von 59
Zahlenmengen
In den Wirtschaftswissenschaften benutzt man verschiedene Zahlenmengen, z.B. bei der Festlegung der Definitionsmenge. 1. Natürliche Zahlen: Zahlen, mit deren Hilfe beliebige Objekte gezählt werden: 1, 2, 3, 4, 5, ... Sie lassen sich z.B. unterteilen in: Gerade Zahlen, die ohne Rest durch 2...
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BWL
(
Angewandte Wirtschaftsmathematik
)
Zählgeld
Fehlgeldentschädigung. ...
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Zahlstelle
Zweigstellen im Kreditwesen, Zahlstellengeschäft. ...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
)
Zahlstellengeschäft
1. Einlösung der fälligen Zinsscheine und Dividendenscheine durch eine Bank im Auftrag der Aussteller der betreffenden Papiere. Die Bank berechnet dem Anleiheschuldner bzw. der AG eine geringe Provision, die Auszahlung der Zins- und Dividendenbeträge an das Publikum erfolgt kostenlos. Auch die...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
)
Zahltag
früher: Tag der Barauszahlung des Lohnes (Lohntüte); heute: Tag der (tarif-)vertraglich vereinbarten bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung. 1. Für Lohn- und Gehaltsempfänger ist der reguläre monatliche Zahltag der 1., oder der 15. Tag eines Monats, oder der Monatsletzte. Der Arbeitgeber muss...
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Personalführung
)
Zahlung
1. Allgemein: Unter einer Zahlung versteht man grundsätzlich die Übertragung einer Geldforderung durch einen Zahlungspflichtigen auf eine Partei, die vom Begünstigten anerkannt wird. 2. Rechtlich: Übereignung einer bestimmten Menge Geldes, meist (aber nicht immer) zwecks Erfüllung einer...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlung kompensiert
Klausel, die besagt, dass der Ausgleich einer Forderung durch ein Kompensationsgeschäft erfolgt/erfolgen soll. ...
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Recht
(
Allgemeines
)
Zahlungs Statt
an Erfüllungs Statt. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsabkommen
internationales Zahlungsabkommen, Clearingabkommen, Verrechnungsabkommen; Teil des Handelsabkommens zur Regelung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (internationaler Zahlungsverkehr, Auslandszahlungsverkehr), der über die bei den beiderseitigen Zentralbanken oder anderen vereinbarten Stellen...
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VWL
(
Außenwirtschaft
)
Zahlungsakkreditive
i.e.S. sind darunter Sichtzahlungsakkreditive (Sichtakkreditive) zu verstehen; i.w.S. auch Akkreditive mit hinausgeschobener Zahlung. Der Ausdruck Zahlungsakkreditiv führt häufig zu Missverständnissen, weil letztlich alle Akkreditivarten ein Zahlungsversprechen umfassen und bei Benutzung des Akkreditivs zu einer Zahlung führen. ...
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BWL
(
Außenhandelsfinanzierung
)
Zahlungsaufschub
Möglichkeit, die Zahlung geschuldeter Abgabenbeträge gegen Sicherheitsleistung auf einen späteren Zeitpunkt hinauszuschieben. Bei Einfuhrabgaben und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern kann die Zahlung fälliger Beträge gegenüber der zuständigen Zollverwaltung auf Antrag des Steuerschuldners...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Zahlungsauftrag
Unter Zahlungsauftrag nach § 675f IV 2 BGB ist jeder Auftrag zu verstehen, den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Der Zahlungsauftrag ist grundsätzlich eine einseitige...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Zahlungsausfallrisiko
Delkredererisiko. ...
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BWL
(
Außenhandelsfinanzierung
)
Zahlungsauslösedienst
Zahlungsauslösungsdienst ist ein Dienst, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird. Zahlungsauslösedienst wird mit der Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie als...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungsbedingungen
In der Wirtschaft üblicherweise, auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (evtl. auch stillschweigend), getroffene Vereinbarungen über den Zahlungsort und -zeitpunkt von Geldschulden. Zahlungsbedingungen werden vielfach mit Lieferungsbedingungen verbunden. 1. Grundsätzliche...
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BWL
(
Außenhandelsfinanzierung
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Zahlungsbereitschaft
BetriebswirtschaftslehreBereitschaft einer Unternehmung, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, im Wesentlichen determiniert durch das Verhältnis von liquiden und liquidierbaren Aktiva zu den Schulden. Vgl. auch Liquidität, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsfähigkeit.Finanzwissenschaft1....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
)
Zahlungsbilanz
Systematische Erfassung und Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern für eine abgelaufene Periode. Diese Definition ist etwas problematisch, da auch Transaktionen zwischen Inländern erfasst werden und da es sich um eine Stromgrößenrechnung handelt. Als...
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VWL
(
Außenwirtschaft
)
Zahlungsbilanzausgleich
Kernbereich der monetären Außenwirtschaftstheorie, in dem die Zusammenhänge zwischen dem Güterhandel, dem internationalen Kapitalverkehr und dem Devisenmarkt untersucht werden. Das Ziel ist die Erfassung jener Mechanismen, die unter verschiedenen Voraussetzungen (fixer Wechselkurs, flexibler...
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VWL
(
Außenwirtschaft
)
Zahlungsbilanzausgleichsmechanismen
Zahlungsbilanzausgleich, Einkommensmechanismus, Zinsmechanismus....
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VWL
(
Außenwirtschaft
)
Zahlungsbilanzmultiplikator
Leistungsbilanzmultiplikator; durch den Quotienten aus marginaler Sparquote (s) und der Summe aus marginaler Spar- und Importquote (m) bestimmte Messzahl, die angibt, um wie viel sich die Leistungsbilanz eines Landes verbessert (verschlechtert), wenn die autonomen Exporte um eine Geldeinheit steigen...
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VWL
(
Grundlagen der Makroökonomie
)
Zahlungsbilanzpolitik
Maßnahmen mit dem Ziel, den Ausgleich der Zahlungsbilanz zu bewirken. ...
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VWL
(
Außenwirtschaft
)
Zahlungsbilanzstatistik
systematische Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen des Inlands mit dem Ausland bzw. zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden in einer Periode, seit 1990 für das gesamte Bundesgebiet. Zugrunde gelegt werden verschiedene laufende Erhebungen, neben dem vom Statistischen Bundesamt...
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VWL
(
Amtliche Statistik
)
Zahlungsdienst
Zahlungsdienste sind im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) definiert. Es handelt sich um (1) Ein- oder Auszahlungsgeschäft, (2) das Zahlungsgeschäft in Form des Lastschriftgeschäfts (Lastschrift), des Überweisungsgeschäfts (Überweisung) und des Zahlungskartengeschäfts ohne ...
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Beim Zahlungsdiensterahmenvertrag verpflichtet sich der Zahlungsdienstleister nach § 675f II BGB dazu, für den Zahlungsdienstnutzer einzelne und aufeinander folgende Zahlungsvorgänge auszuführen sowie ggf. für den Zahlungsdienstnutzer ein auf dessen Namen oder die Namen mehrerer ...
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Zahlungsdiensterecht
Die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt war bis November 2009 in deutsches Recht umzusetzen. Die Umsetzung war für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums aus rechtlicher Sicht essentiell. In 2015 wurde die Richtlinie überarbeitet; die geänderten Bestimmungen sind...
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BWL
(
Gesetzliche Rahmenbedingungen
)
Zahlungsdiensterichtlinie
Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt....
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BWL
(
Gesetzliche Rahmenbedingungen
)
Zahlungsdienstevertrag
Mit dem Zahlungsdienstevertrag verpflichtet sich ein Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienste zu leisten. Der Zahlungsdienstevertrag wird in § 675f BGB unterteilt in (1) Einzelzahlungsvertrag und (2) Zahlungsdiensterahmenvertrag. Vgl. allg. Überweisung....
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Zahlungsdienstleister
Institut, das befugt ist, Zahlungsdienste anzubieten. Dies sind gemäß § 1 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG): a) Einlagenkreditinstitute i.S.d. Artikels 4 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die im Inland zum Betrieb zugelassen sind, sowie die Kreditanstalt für...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungseinstellung
Nichtbezahlung der fälligen Schulden eines Schuldners wegen des tatsächlichen oder angeblichen Mangels an Geldmitteln. Der Mangel an Mitteln muss voraussichtlich andauernd sein. Kennzeichnend für Zahlungsunfähigkeit. Anders: Zahlungsschwierigkeit....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
)
Zahlungsfähigkeit
Solvenz; Fähigkeit einer Person oder einer Unternehmung, ihre fälligen Verbindlichkeiten sofort bzw. innerhalb absehbarer Zeit zu erfüllen. Gegensatz: Zahlungsunfähigkeit....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsfähigkeitsprinzip
Ability to Pay Principle. ...
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Zahlungsgarantie
Ausfall-Zahlungsgarantie, Payment Guarantee; Form der Bankgarantie, die den Garantiebegünstigten vor den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass ein Schuldner seine Verpflichtung zur Zahlung nicht bzw. nicht rechtzeitig erfüllt....
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BWL
(
Außenhandelsfinanzierung
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
)
zahlungshalber
erfüllungshalber. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsinstitut
Gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ein Unternehmen, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste auf Basis einer schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungsinstrumente
Veraltet: Instrumente, die einem Zahlungspflichtigen zur Verfügung stehen, um Zahlungsmittel zu übertragen, insbesondere Überweisung, Lastschrift, Scheck, Debit- und Kreditkarten. Neudefinition durch die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt im ZAG: Zahlungsinstrumente sind...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungskarte
1. Begriff: Zahlungskarte ist eine Ausweiskarte, die den Inhaber berechtigt, bei den an den Zahlungsverfahren angeschlossenen Vertragsunternehmungen Rechnungen ohne Bargeld zu begleichen. 2. Arten: a) Nach der Liquiditätswirkung für den Karteninhaber: (1) Echte Kreditkarte; (2) Chargekarte; (3)...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungsklausel
Zahlungsbedingung. ...
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Recht
(
Allgemeines
)
Zahlungsmeldungen
Meldepflicht. ...
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Zahlungsmittel
RechtlichGeldforderung, die im Wirtschaftsverkehr als Tilgung von Geldschulden und i.d.R. auch als allg. Tauschmittel akzeptiert wird. Die Zahlungsmitteleigenschaft können bestimmte Finanzaktiva gewohnheitsmäßig oder kraft Gesetzes (sog. gesetzliche Zahlungsmittel) erlangen. Die vom Eurosystem...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
VWL
(
Geldpolitik und - theorie
) ,
VWL
(
Grundlagen der Prozesspolitik
)
Zahlungsmittelfunktion des Geldes
Geld. ...
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VWL
(
Geldpolitik und - theorie
)
Zahlungsplan
wichtiger Teilplan im Rahmen der Finanzplanung, enthält alle Zahlungen (Ein- und Auszahlungen) nach Wert und Fälligkeit, die aus den Daten aller betrieblichen Teilpläne oder aus anderen Betriebsunterlagen abgeleitet werden. Vgl. auch Finanzplan....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
)
Zahlungsportal
Angebot eines Dienstleisters, das - zumeist via Internet - den Zugang zu einem oder mehreren Vielzahl Zahlungsinstrumenten (bes. Lastschrift, Überweisung, Zahlungskarte) ermöglicht. Zahlungsportale wickeln Zahlungen bei Geschäften im E-Commerce für die ihnen angeschlossenen Händler ab....
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungsschwierigkeit
Zahlungsstockung; der vorübergehende Mangel an liquiden Mitteln für die Erfüllung von fälligen Verpflichtungen (Illiquidität). Anders: Zahlungseinstellung....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungssperre
Sperren. ...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
)
Zahlungsstockung
Zahlungsschwierigkeit....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsunfähigkeit
Insolvenz; das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden noch im Wesentlichen zu erfüllen. Wichtigstes Kennzeichen: Zahlungseinstellung. Zahlungsunfähigkeit ist Insolvenzgrund....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsunion
vertragliche Vereinbarung mehrerer Länder zum Zweck der Verrechnung aller Zahlungen im Außenhandel über eine zentrale Verrechnungsstelle. Die einzelnen Teilnehmerländer verrechnen ihre Forderungen und Verbindlichkeiten nicht mit jedem Land bilateral, sondern multilateral mit der Gesamtheit der Teilnehmerländer....
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VWL
(
Außenwirtschaft
)
Zahlungsverjährung
1. Gegenstand: Festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen der Zahlungsverjährung (§ 228 AO). Gegensatz: Festsetzungsverjährung. 2. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist,...
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Zahlungsverkehr
1. Begriff: Summe aller Zahlungsvorgänge zwischen Wirtschaftssubjekten innerhalb einer Volkswirtschaft (nationaler Zahlungsverkehr) oder zwischen verschiedenen Volkswirtschaften, d.h. unterschiedlichen Währungsgebieten (Auslandszahlungsverkehr). 2. Arten: a) nach dem verwendeten Zahlungsmedium:...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungsverkehrsabwicklung
Clearing. ...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungsverkehrssystem
Infrastruktur, um Zahlungsmittel vom Zahlungspflichtigen auf den Zahlungsempfänger zu übertragen....
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungsverkehrsüberwachung
Die Überwachung von Zahlungs- und Verrechnungssystemen leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems. Die Überwachungsaktivitäten erstrecken sich von der Überprüfung der Einhaltung international normierter Überwachungsleitlinien über die...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
)
Zahlungsvertrag
Der Zahlungsvertrag nach § 676d-e BGB a.F. war ein Vertrag zwischen Kreditinstituten zur Durchführung einer Überweisung. Der neue Abschnitt zu den Zahlungsdiensten (§§ 675c-676c BGB) konkretisiert diesen Vertrag nicht mehr, sodass er nunmehr als Anwendungsfall eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach § 675 I BGB einzuordnen ist....
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BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Zahlungsverzug
Schuldnerverzug. ...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsziel
Bezeichnung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, zu dem eine Geldschuld bezahlt werden soll, im täglichen Sprachgebrauch auch Stundung. Vgl. auch § 271 BGB. Gewährung eines Zahlungsziels (Zahlungsbedingungen) ist die typische Form des kurzfristigen Lieferantenkredits. Häufig wird...
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Recht
(
Allgemeines
)
Zahnarzt
ärztlicher Beruf. Zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt die zahnärztliche Prüfung. Regelung im Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde i.d.F. vom 16.4.1987 (BGBl. I 1225) m.spät.Änd. Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26.1.1955 (BGBl. I 37) m.spät.Änd. Vgl. auch Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)....
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Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
)
Zapping
Vermeiden der Wahrnehmung von Werbesendungen durch die Konsumenten. Erscheinungsformen: (1) Kanalwechsel beim Fernsehen zu Beginn oder während der Werbung; (2) Ausblenden von Fernsehspots bei Videoaufnahmen z.B. durch Betätigen des Schnellvorlaufs; (3) geistige Abwesenheit bei...
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BWL
(
Kommunikationspolitik
)
ZAV
Abk. für Zentrale Auslands- und Fachvermittlung....
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Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
ZAW
Abk. für Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. ...
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BWL
(
Kommunikationspolitik
)
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