Anhängekalkulation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sie ist eine zuweilen angewandte Sonderform der Kalkulation. Bei Datenveränderungen, bes. bei Beschaffungspreis- und Mengenschwankungen aufgrund von Verfahrensänderungen, werden die bestehenden Kalkulationen (v.a. die Zuschlagsgrundlagen) unverändert gelassen, sofern sich nur die Einzelkosten, nicht aber die Gemeinkosten verändert haben. Die Einflüsse der Datenänderungen werden an das bestehende Kalkulationsergebnis „angehängt”.
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