Anteilswert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zwischen 0 und 1 gelegener Wert, der sich als Quotient
a) aus der Anzahl der Elemente einer Teilmenge der Gesamtheit (z.B. der über 60-Jährigen) und der Anzahl der Elemente der Gesamtheit (der Personengesamtheit) oder
b) einer Summe ausgewählter Beobachtungswerte und der Summe aller Beobachtungswerte ergibt.
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