Auskunftspflicht eines Mieters
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Ein Vermieter hat sicherlich ein berechtigtes Interesse, die Bonität seines Mieters zu kennen und auch spezielle Verhaltensweisen zu erfahren. Ungefragt braucht ein Wohnungssuchender grundsätzlich keine persönlichen Daten offen zu legen. Dies stellt v.a. ab auf Vorstrafen, Rauchgewohnheiten, Arbeitszeiten, Aufenthaltsgenehmigung etc. Dies ist mittlerweile auch durch viele Gerichte bestätigt worden. Bei unzureichendem Einkommen halten die Gerichte den Mieter aber für verpflichtet, den Vermieter von vornherein über seine finanzielle Situation aufzuklären. Umstritten ist die Rechtmäßigkeit der Einholung von Schufa-Auskünften (SCHUFA) durch Wohnungsmakler. Sinnvollerweise wird der Vermieter den Mieter bitten, ihm eine Schufa-Selbstauskunft vorzulegen.