berechtigtes Interesse
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art (§ 193 StGB); Akteneinsicht setzt u.U. Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses voraus.
Anders: rechtliches Interesse.
Mindmap "berechtigtes Interesse"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Stundung
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
berechtigtes Interesse
ausgehend
eingehend
berechtigtes Interesse
ausgehend