Deutscher Werberat
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vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) gegründete Institution zur freiwilligen Selbstkontrolle in der Werbewirtschaft; Sitz in Berlin.
1. Mitglieder: Durch ZAW gewählte Vertreter der Werbewirtschaft
2. Aufgaben: Korrektur von Fehlerscheinungen und -entwicklungen in der Werbung gemäß den gesetzlichen Regelungen (z.B. UWG, Kartellgesetzgebung, Verbraucherschutzgesetze) sowie den Richtlinien des ZAW und des Internationalen Werbekodex; v.a.
(1) Behandlung von Einzelbeschwerden aus der Bevölkerung zur Korrektur oder Verhinderung zweifelhafter Werbemaßnahmen,
(2) Entwicklung von Verhaltensregeln und Entschließungen (Leitlinien) für die Werbung,
(3) Information aller Gruppen der Werbewirtschaft über aktuelle Entwicklungen der Verbraucherpolitik, Rechtsprechung und eigene Aktivitäten.