Erbunwürdigkeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Folge gewisser schwerer, nicht verziehener Verfehlungen der Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilberechtigten gegenüber dem Erblasser (§§ 2339–2345 BGB). Rechtsfolgen wie bei der Ausschlagung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Erbunwürdigkeit
ausgehend