Fertigerzeugnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fertigfabrikat; Produkt, das den Produktionsprozess des Betriebes bis zum Ende durchlaufen hat und das zur weiteren Verwendung bereitsteht:
(1) am Markt (Verkauf an nachgelagerte Betriebe oder an Endverbraucher);
(2) zum Verbrauch im eigenen Betrieb (Selbstverbrauch). Die rechnerische Übernahme auf Fertigwarenlager erfolgt zumeist mit den bis dahin aufgelaufenen Ist-, Plan- oder Standardkosten (Herstellungskosten) auf die Kostenträgerkonten.
Gegensatz: unfertige Erzeugnisse.
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