Funktionenbudget
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Sachgebieten gegliederter Haushaltsplan. In der Bundesrepublik Deutschland unüblich (Gliederung nach dem Ressortprinzip). Das Funktionenbudget erscheint in Form der Funktionenübersicht als ein Anhang im Haushaltsplan. Es besitzt keine Verbindlichkeit, soll vielmehr der in der Theorie entwickelten politischen Programmfunktion des Haushalts Ausdruck geben.
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