Gruppenmitglied
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
jeder Angehörige einer bestimmten Gruppe, ungeachtet der Position, die er darin einnimmt; entscheidend ist, dass er an der Aktivität (Interaktion) der Gruppe teilnimmt, ihre Normen (Gruppennorm) und Ziele im Wesentlichen akzeptiert, sich ihr zugehörig fühlt und auch von den übrigen Mitgliedern angenommen wird.
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