Hausrecht
(weitergeleitet von Hausfriedensbruch)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse, über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum Verlassen zu zwingen.
Im StGB wird Hausfriedensbruch auf Antrag mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet (§ 123 StGB).
Inhaber des Hausrechts muss nicht der Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als der Störer haben. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsprechung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Hausrecht
ausgehend