Haushaltsrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach den Grundsätzen der Kameralistik geführte Rechnungslegung über den Vollzug des öffentlichen Haushalts. In der Haushaltsrechnung werden tatsächliche Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen aus dem Haushalsplan gegenüber gestellt. Jede Ausgabe und jede Einnahme wird zuerst „angewiesen” oder „ins Soll gestellt” und bei der Auszahlung bzw. Einzahlung im „Ist” verbucht; die Differenz zwischen Soll und Ist ist der „Rest”, der Bestand, Schuld oder Forderung sein kann. Gemäß Art. 114 GG ist die Haushaltsrechnung dem Bundestag und dem Bundesrechnungshof zu übersenden; sie bildet die Grundlage für die sich anschließende Haushaltskontrolle.
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