Irrtum vorbehalten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
"Irrtum vorbehalten" ist eine häufig auf Kontoauszügen und Rechnungen verwendete Klausel, die dem Aussteller nachträgliche Berichtigung gestattet; vielfach überflüssig.
Vgl. auch Irrtum.
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Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Betriebsstoffe Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) neutrale Aufwendungen pagatorisch
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Irrtum vorbehalten
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