Klarschriftleser
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Belegleser für mit der Hand (Handschriftleser) oder durch einen Drucker ausgefüllte Belege. Die Konturen der zu lesenden Zeichen, die mit streng stilisierter Handschrift bzw. durch einen Drucker in Standardschrift an definierter Stelle eingetragen sein müssen (Klarschrift), werden durch einen Lichtstrahl abgetastet und als ein Zeichen des möglichen Zeichenvorrats des Klarschriftlesers zu identifizieren versucht. Die durch den Klarschriftleser nicht erkennbaren Zeichen können nach ihrer Ausgabe auf einem Bildschirm von dem Bediener des Klarschriftlesers visuell bestimmt werden.
Vgl. auch optische Zeichenerkennung.
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