Mobilisierungspapiere
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen, die der Bund der Deutschen Bundesbank auf Verlangen zur Geldmarktsteuerung zur Verfügung stellen musste. Mobilisierungspapiere entstanden, indem die aus der Währungsreform von 1948 bestehenden Ausgleichsforderungen der Bundesbank gegen den Bund in Höhe von 8,1 Mrd. DM teilweise oder ganz „mobilisiert” wurden.
Wegen der gleichartigen kreditpolitischen Funktionen von Mobilisierungspapieren und Liquiditätspapieren wurde die historisch bedingte Unterscheidung zwischen beiden Papieren bei der Novellierung des Bundesbankgesetzes 1992 aufgegeben.
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