Nachhaltigkeitsregeln
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Nachhaltigkeitsregeln wurden 1994 von der Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt des dt. Bundestages entwickelt. Sie beinhalten ökologische, ökonomische und soziale Regeln und bilden die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ab. Insbesondere sollten die Regeln die konkrete Umsetzung der Nachhaltigkeitsdimensionen erleichtern. Sie haben jedoch keinen rechtlich verbindlichen Charakter.
Die ökologischen Regeln wurden 1994 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) und 2002 vom Umweltbundesamt (UBA) weiterentwickelt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.