Direkt zum Inhalt

Prämiengeschäft

(weitergeleitet von Rückprämiengeschäft)
Definition: Was ist "Prämiengeschäft"?

bedingtes Termingeschäft, bei dem sich der eine Partner (Wähler) gegen Zahlung einer Prämie das Recht vorbehält, das Geschäft zu erfüllen oder zurückzutreten; das Risiko wird auf die Prämie begrenzt. Der Stillhalter eines Prämiengeschäftes geht ein unbegrenztes Risiko ein, kann sich jedoch durch entsprechende Gegengeschäfte absichern.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Ziel
    3. Arten

    Begriff

    bedingtes Termingeschäft, bei dem sich der eine Partner (Wähler) gegen Zahlung einer Prämie das Recht vorbehält, das Geschäft zu erfüllen oder zurückzutreten; das Risiko wird auf die Prämie begrenzt. Der Stillhalter eines Prämiengeschäftes geht ein unbegrenztes Risiko ein, kann sich jedoch durch entsprechende Gegengeschäfte absichern. Der Wähler hat am Prämienerklärungstag, der wenige Tage vor dem Liefertermin liegt, anzugeben, wie er das Prämiengeschäft ausüben will. Das Prämiengeschäft ist der Vorläufer des heutigen Optionsgeschäftes.

    Ziel

    Im Warenhandel diente das Prämiengeschäft bes. als Risikoversicherung gegen große Preisschwankungen; im Effektenhandel waren Prämiengeschäfte i.Allg. reine Spekulationsgeschäfte.

    Arten

    1. Vorprämie: Erwerber schließt einen Terminkauf ab und hat das Recht auf Erhalt der Lieferung.

    2. Rückprämie: Hier erwirbt der Verkäufer das Recht, vom Käufer die Abnahme der Lieferung zu verlangen.

    3. Stellagegeschäft (kombiniertes Vor- und Rückprämiengeschäft): Der Käufer einer Stellage hat das Recht, am Erfüllungstag nach seiner Wahl entweder zu beziehen oder zu liefern.

    Vgl. auch Optionsgeschäft.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Prämiengeschäft"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Prämiengeschäft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/praemiengeschaeft-44491 node44491 Prämiengeschäft node42627 Optionsgeschäft node44491->node42627 node46508 Stillhalter node44491->node46508 node44104 Prämie node44104->node44491 node31379 Arbeitsentgelt node44104->node31379 node45924 Prämienlohn node44104->node45924 node48180 Verkaufsförderung node44104->node48180 node50034 Termingeschäfte node42627->node50034 node48641 Volatilität node42627->node48641 node37121 Leerverkauf node42627->node37121 node42018 Option node46508->node42018 node46845 Reuvertrag node46845->node44491 node46845->node44104 node41948 Rückprämiengeschäft node41948->node44491 node50085 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) node50085->node46508 node31239 Derivate node31239->node42627 node51517 Underwriting node51517->node44104
    Mindmap Prämiengeschäft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/praemiengeschaeft-44491 node44491 Prämiengeschäft node42627 Optionsgeschäft node44491->node42627 node46508 Stillhalter node44491->node46508 node44104 Prämie node44104->node44491 node46845 Reuvertrag node46845->node44491 node41948 Rückprämiengeschäft node41948->node44491

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete