Rentenanwartschaften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Im Wesentlichen aufgrund von Beitragszahlungen oder Kindererziehungszeiten (Beitragszeiten) oder Pflegezeiten (Anrechnungszeiten) entsteht eine Anwartschaft auf eine spätere Rente.
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