Schwarzhandel
(weitergeleitet vonSchleichhandel)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schleichhandel; Handel mit Waren unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften. Waren sind Schmuggel- oder Hehlerwaren, Drogen und zum Verkauf nicht freigegebene, z.B. verdorbene, gesundheitsgefährdende Waren.
Beispiel sind der Verkauf von verdorbenen Fleisch (Gammelfleisch-Skandal) oder der Schwarzhandel in Zeiten der Warenknappheit bei gleichzeitiger Kontingentierung durch den Staat (in Kriegs- und Nachkriegszeiten oder in Ländern mit Zentralverwaltungswirtschaft).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kennzahlen Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Schwarzhandel
ausgehend
eingehend
Schwarzhandel
ausgehend