Störung der Geschäftsgrundlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage.
2. Rechtsfolgen: Entgegen dem Grundsatz pacta sunt servanda kann diese Veränderung unter folgenden Voraussetzungen zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt führen (§ 313 BGB):
(1) Die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderungen bei Vertragsschluss vorausgesehen hätten.
(2) Einem Vertragspartner muss das Festhalten am Vertrag unzumutbar sein.
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