Stückezuteilung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zuteilung der Stücke bei einer Wertpapieremission. Stückezuteilung wird bisweilen schon während der noch laufenden Zeichnungsfrist vorgenommen, meist aber nach Abschluss der Zeichnung, wenn sich das Ergebnis übersehen lässt. Bei Überzeichnung werden oftmals kleine Zeichnungen bevorzugt berücksichtigt oder solche, bei denen man mit einer Dauer-Platzierung rechnen kann, ebenso möglich ist Verlosung.
Vgl. Bookbuilding, Überzeichnung.
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